• Psychotherapie Kosten Selbstzahler, was zahlt die Krankenkasse

Gesetzliche Versicherung

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, beginnt der Weg mit einer psychotherapeutischen Sprechstunde. In diesem ersten Gespräch wird geklärt, ob eine Psychotherapie notwendig ist und in welcher Form sie stattfinden kann. Darauf folgen in der Regel 1 bis 4 sogenannte probatorische Sitzungen, in denen wir uns kennenlernen, Ihre Anliegen genauer verstehen und gemeinsam die passende Behandlungsform planen.

Die Therapiekosten werden bei gesetzlich Versicherten von der Krankenkasse übernommen.

Selbstzahler und Selbstzahlerinnen

Sie können die Kosten der Therapie auch selbst übernehmen. In diesem Fall ist keine vorherige Genehmigung durch Ihre Versicherung nötig. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und wird zu Beginn vertraglich festgehalten.

Die Kosten für Coaching, Selbsterfahrung und Supervision werden nicht von der Krankenkasse übernommen, sondern werden privat in Rechnung gestellt.

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen

Wenn Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sind, werden die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel übernommen. Die genauen Konditionen hängen von Ihrem individuellen Vertrag ab. Bitte klären Sie daher vor Therapiebeginn mit Ihrer Versicherung:

  • wie viele Sitzungen übernommen werden,
  • ob ein Antrag gestellt werden muss,
  • welche Unterlagen benötigt werden.

Die Abrechnung für die 50-minütigen Sitzungen erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bitte beachten Sie, dass in einigen wenigen Fällen nicht die vollen Behandlungskosten von den Kostenträgern übernommen werden. In solchen Fällen muss von Ihnen ein Anteil privat zugezahlt werden, je nachdem welchen Vertrag Sie mit Ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben.

Die Kosten bis zum 2,3-fachen Satz für die ersten drei bis fünf Probesitzungen übernehmen erfahrungsgemäß nahezu alle privaten Krankenkassen und Beihilfestellen ohne Antrag, oft auch die Durchführung weiterer 24 Einzelsitzungen (Umfang einer Kurzzeittherapie).