Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen
Wenn Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sind, werden die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel übernommen. Die genauen Konditionen hängen von Ihrem individuellen Vertrag ab. Bitte klären Sie daher vor Therapiebeginn mit Ihrer Versicherung:
- wie viele Sitzungen übernommen werden,
- ob ein Antrag gestellt werden muss,
- welche Unterlagen benötigt werden.
Die Abrechnung für die 50-minütigen Sitzungen erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bitte beachten Sie, dass in einigen wenigen Fällen nicht die vollen Behandlungskosten von den Kostenträgern übernommen werden. In solchen Fällen muss von Ihnen ein Anteil privat zugezahlt werden, je nachdem welchen Vertrag Sie mit Ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben.
Die Kosten bis zum 2,3-fachen Satz für die ersten drei bis fünf Probesitzungen übernehmen erfahrungsgemäß nahezu alle privaten Krankenkassen und Beihilfestellen ohne Antrag, oft auch die Durchführung weiterer 24 Einzelsitzungen (Umfang einer Kurzzeittherapie).


